Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Ansprechpartner
Sachgebiet S2 - Sicherheit, Verkehrswesen, Jugend
 Herr M. Heyer 
 Telefon: 0811 5522-322 
 Telefax: 0811 5522-333 
 Zimmer: 1.32 
 Frau V. Wagner 
 Telefon: 0811 5522-318 
 Telefax: 0811 5522-333 
 Zimmer: 1.32 
