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Geburt

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ansprechpartner

Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen

Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau J. Scheumaier
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

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