Wertstoffhof - Am Ludwigskanal

Öffnungszeiten ganzjährig:
Mittwoch von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Leitung: Rainer Moll
Telefon: 0811 94366
Was kann auf dem Wertstoffhof entsorgt werden?
- Bildschirme, CD´s
- Sperrmüll (gebührenpflichtig), Holz (Innenbereich), Restmüll (gebührenpflichtig),
- Kartonagen, Papier,
- Glas (weiß, grün, braun), auch außerhalb des Zaunes am Wertstoffhof
- Korken und Gartenabfälle
- Kühlschränke (kostenlos)
- Haushaltsbatterien, Elektro- und Elektronikschrott, Altkleider, Alteisen,
- Altfett / Speiseöl.
Was kann am Wertstoffhof abgeholt werden?
- Biomülltüten, gelbe Säcke
- Ausgabe und Rücknahme von Restmülltonnen/Biomülltonnen erfolgt am Wertstoffhof
- Gebührenpflichtige Müllsäcke für Restmüll (derzeit pro Stück 2,50 €; ab 01.10.2023 pro Stück 5,00 €), diese gibt es auch im Bürgerbüro
Entsorgung von Häckselmaterial
Häckselmaterial (Stauden und Hecken, Baumschnitt (Äste bis 20 cm Durchmesser), Wurzelstöcke bis 20 cm Durchmesser, Laub, Pflanzen u. Blumen u. Gewächse die verholzen, z.B. Rosen, Heckenrosen) kann auf dem Häckselplatz Am Ludwigskanal neben der Wertstoff-Sammelstelle zu den üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs entsorgt werden.
Für Gemeindeeinwohner von Hallbergmoos ist die Entsorgung kostenlos.
Grasschnitt, Schnittblumen, Unkraut aus Garten, Topfpflanzen können gebührenfrei entsorgt werden, allerdings nur bis maximal 500 l. Keine Annahme von Obst und Gemüse.
Außerdem können Bodenabtrag und Rasenboden zu je 1,50 € pro angefangene 100 l angeliefert werden (max. 500 l).
Bauschuttcontainer:
Die Anlieferung von Porzellan, Steine, Fliesen, Mörtel ist kostenpflichtig und beträgt je angefangene 100 l 3,00 €.
Hinweis: Die Anlieferung von Grünabfällen und Bauschutt ist nur für Bürger aus der Gemeinde Hallbergmoos einschließlich der Anwohner Birkenweg Ost möglich.
Abholung und Rückgabe von Abfallbehältern im Wertstoffhof:
Grundsätzlich gilt, dass der Eigentümer eines Grundstücks für die Entsorgung des darauf anfallenden Abfalls zuständig ist. Er ist verpflichtet Abfallbehälter in der ausreichenden Größe zur Verfügung zu stellen und holt diese selbst im Wertstoffhof ab oder gibt sie zurück.
Ist es dem Eigentümer nicht möglich die Abfallbehälter selbst abzuholen oder abzugeben, so hat dieser die Möglichkeit eine andere Person damit zu beauftragen. Zukünftig müssen „Nicht-Eigentümer“ (Hausmeister, sonstige Personen) eine schriftliche Vollmacht vom Eigentümer vorweisen, damit Sie in seinem Namen Abfallbehälter abholen oder zurückgeben können. Ohne Vollmacht werden zukünftig keine Abfallbehälter mehr ausgegeben. Auf der Homepage der Gemeinde Hallbergmoos wird ein Formular zur Erteilung der Vollmacht zur Verfügung gestellt.
Zu beachten ist, dass die Daten des Eigentümers, des Bevollmächtigten, die Lage des Objektes (Straße und Hausnummer), sowie die Anzahl der Tonnen und die Tonnenart auf der Vollmacht angegeben werden müssen und die Vollmacht im Original vorliegt.
Bei Objekten, welche von einer Hausverwaltung erstmals vertreten werden, gilt folgendes: Hausverwaltungen melden sich bitte vorher im Sachgebiet F4 – Steuern und Gebühren bei Frau Haslauer, damit die Hausverwaltung als Bescheidempfänger hinterlegt werden kann. Die Hausverwaltung kann daraufhin einen Hausmeister oder anderen Mitarbeiter mit der Abholung der Tonnen bevollmächtigen. Die Vollmacht muss trotzdem im Wertstoffhof vorgelegt werden.
Der Abholer muss zur Abholung einen amtlichen Ausweis vorlegen. Dieses Vorgehen ist notwendig, damit die Tonnenrückgaben und – abholungen korrekt ablaufen.
Fragen diesbezüglich können immer montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr an Frau Haslauer, Sachgebiet F4 – Steuern und Gebühren gestellt werden.