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An-/Abmeldung Meldebehörde

Anmeldung

Erforderliche Unterlagen:

- Personalausweis

- Reisepass

- Kinderausweis

- Wohnungsgeberbestätigung


Abmeldung

Nur noch notwendig bei Wegzug ins Ausland oder bei Nebenwohnsitz

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Erforderliche Unterlagen:

- Personalausweis

- Reisepass

Ansprechpartner

Sachgebiet S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen

Frau M. Langer
Abteilungsleitung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau J. Scheumaier
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

Frau H. Strobl
Stellvertretung
Telefon: 0811 5522-0
Telefax: 0811 5522-333
Zimmer: 0.01

E-Mail an S1 - Bürgerbüro, Standesamt, Wahlen