einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Ansprechpartner
S2 - Sicherheit, Ordnung, ÖPNV, Jugend
Frau V. Wagner
Leitung
Tel.: 0811 / 55 22- 318
Fax: 0811 / 55 22 - 333
E-Mail: ordnungsamt@hallbergmoos.de