Haushaltswesen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Haushalt 2025
Der Haushalt 2025 wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 11. Februar 2025 beschlossen. Das Landratsamt Freising (Kommunalaufsicht) hat mit Schreiben vom 16. April 2025 mitgeteilt, dass der Ergebnis- und Finanzplan rechtsaufsichtlich gewürdigt wurden. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthält keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Es sind im Haushalt 2025 keine Kreditaufnahmen vorgesehen, Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 13.590.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist nicht genehmigungsbedürftig, da in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, keine Kreditaufnahmen geplant sind.
Die wichtigsten Zahlen aus dem Haushalt:
Ergebnishaushalt |
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Gesamtbetrag der ordentl. Erträge | 50.325.726 € | |
Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen | 65.701.239 € | |
Jahresergebnis | -15.375.513 € | |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 49.348.390 € | |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 60.710.630 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.373.240 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 26.346.750 € | |
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung 2025 sind als PDF-Dokument zum Download eingestellt (siehe unten). Dabei wird insbesondere auf den Vorbericht des Haushaltsplanes verwiesen, in dem die Eckpunkte und die wesentlichen Planungsgrundlagen näher erläutert werden.
Ansprechpartner
Sachgebiet F1 - Haushaltswirtschaft
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Abteilungsleitung
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