Haushaltswesen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Haushalt 2023
Der Haushalt 2023 wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2023 beschlossen. Das Landratsamt Freising (Kommunalaufsicht) hat mit Schreiben vom 21. März 2023 mitgeteilt, dass die geplante Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.800.000 € (Wohnhaus Predazzoallee) genehmigt wird und die Haushaltssatzung sowie der Ergebnis- und Finanzplan rechtsaufsichtlich gewürdigt wurden. Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.265.000 € zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Die wichtigsten Zahlen aus dem Haushalt:
Ergebnishaushalt |
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Gesamtbetrag der ordentl. Erträge | 45.777.553 € | |
Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen | 52.482.150 € | |
Jahresergebnis | -6.704.597 € | |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 45.321.044 € | |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 52.416.348 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 11.364.660 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 44.333.120 € | |
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung 2023 sind als PDF-Dokument zum Download eingestellt (siehe unten). Dabei wird insbesondere auf den Vorbericht des Haushaltsplanes verwiesen, in dem die Eckpunkte und die wesentlichen Planungsgrundlagen näher erläutert werden.
Ansprechpartner
Sachgebiet F1 - Haushaltswirtschaft
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Abteilungsleitung
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