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Aktuelle Stellenangebote der Gemeinde Hallbergmoos


Stellenausschreibung - Mitarbeiter für das Schülercafe (m/w/d):


Stellenausschreibung - Bauingenieur oder Hochbautechniker (m/w/d):

 

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Datenschutzhinweise:

Hinweis:
Bewerbungen in elektronischer Form ohne Bezug auf eine konkrete Stellenausschreibung werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen!

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren

Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten (zu Art. 13 Abs. 1 a und b DSGVO):
Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung ist die 

Gemeinde Hallbergmoos
Rathausplatz 1
85399 Hallbergmoos
Tel.: 0811 5522 - 0
Email: Datenschutz@hallbergmoos.de

und damit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten sind:
Datenschutzbeauftragter der Kommunen des Landkreises Freising
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Tel.: 08161 600-442
Email: datenschutz-gemeinden@kreis-fs.de 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DSGVO):
Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Stellenbesetzungsverfahren verarbeitet. Auch Initiativ-Bewerbungen werden einzig zu dem Zweck verarbeitet, offene Stellen mit den in Ihrer Bewerbung genannten Qualifikationen übereinzubringen.
Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie Art. 103 BayBG. 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 e DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt:

Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung im Stellenbesetzungsverfahren unbedingt notwendig sind (zuständige Fachabteilung, Personalabteilung, Behördenleitung, ggf. Gemeinderat, Personalvertretung, ggf. Eigenbetriebe)

Ihre personenbezogenen Daten werden im Stellenbesetzungsverfahren an niemanden außerhalb der Behörde weitergegeben.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU – Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt dementsprechend ebenfalls nicht. 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 a DSGVO):
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahren für sechs Monate gespeichert.  

Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 b DSGVO):
Sie haben gegenüber der oben genannten Behörde ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung nachweislich falscher Daten, ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 

Widerrufsrecht bei Einwilligung (Art. 13 Abs. 2 c DSGVO):
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten von einer Einwilligung Ihrerseits abhängt, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dieser Widerruf gilt ab sofort, aber nicht für Verarbeitungen in der Vergangenheit. 

Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden (Art. 13 Abs. 2 d DSGVO):
Ihnen steht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten (Art. 13 Abs. 2 e DSGVO):
Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist die Bereitstellung von personenbezogenen Daten unabdingbar. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen oder können, kann die Behörde mit Ihnen keinen Arbeitsvertrag abschließen oder Sie in ein Beamtenverhältnis berufen, die Bewerbung kann dann nicht berücksichtigt werden.  

Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung (Art. 13 Abs. 3 DSGVO):
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.