Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinnes des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§15 Abs. 6 WPflG).
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Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1992, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
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Gemeinde Hallbergmoos |
Öffnungszeiten: |
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Bürgerbüro |
Montag, Dienstag |
8.00 - 16.00 Uhr |
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Theresienstr. 76 |
Mittwoch |
8.00 - 12.00 Uhr |
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85399 Hallbergmoos |
Donnerstag |
8.00 - 18.30 Uhr |
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Telefon 0811/5522-311 bis 315 |
Freitag |
8.00 - 12.00 Uhr |
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Telefax: 0811/5522-333 |
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Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
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Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift nach § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Hallbergmoos, 01.03.2010
Bürgerbüro



