Fundsachenliste
Bekanntmachung über Fundsachen
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Nachfolgende Gegenstände wurden in der Gemeinde Hallbergmoos abgegeben.
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Die Verlierer werden gemäß §§ 980, 981, 983 BGB hiermit aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung ihre Rechte im Bürgerbüro (Fundbüro) der Gemeinde Hallbergmoos, Theresienstr. 76, Tel. 0811/5522-0; Durchwahl 311-315 wahrzunehmen.
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Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 8:00 -16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00-18:30 Uhr und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
Hallbergmoos, 08.07.2010
Gemeinde Hallbergmoos



